Was tun, wenn ...

Besondere Situationen verlangen besondere Maßnahmen. Hier erfahren Sie, was Sie in besonderen Situationen unternehmen müssen. Was also tun, wenn …

… mein Kind erkrankt ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann …

Melden Sie Ihr Kind möglichst vor Unterrichtsbeginn in der Schule telefonisch oder per Mail krank. Sollte Ihr Kind an der Mittagsversorgung teilnehmen, muss es gesondert beim Essensanbieter abgemeldet werden. Dies ist am Tag der Erkrankung bis 08:00 Uhr möglich.

Kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung über die Fehlzeit für die/den Klassenlehrer*in mit. Bei einer längeren Erkrankung erwarten wir ein ärztliches Attest.

Für die Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe gilt eine eigene Anwesenheitsregelung. Diese sowie die dazugehörigen Anträge finden Sie hier.

… mein Kind eine Freistellung vom Unterricht benötigt …

Freistellungen werden grundsätzlich nur für Facharzttermine oder besondere familiäre Ereignisse (Urlaubsreisen zählen dazu nicht) gewährt.

  • Freistellungen bis zu drei Unterrichtstagen können bei der Klassenleitung mit einer Frist von zwei Wochen beantragt werden.
  • Freistellungen darüber hinaus sowie vor und nach den Ferien sind mit einer Frist von vier Wochen bei der Schulleitung zu beantragen.
  • Über Freistellungen noch darüber hinaus (z.B. bei einem Kuraufenthalt) entscheidet das zuständige Schulamt.

Antrag auf Freistellung/Beurlaubung – Klasse 5 bis 10
Antrag auf Freistellung/Beurlaubung – Klasse 11 und 12 (Formular 2)

… mein Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall hatte …

Bitte informieren Sie die Schule umgehend telefonisch oder per E-Mail. Sollten Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen müssen, muss das ein Durchgangsarzt sein.

Der Unfall muss schnellstmöglich durch die Schule der Unfallkasse Thüringen als zuständigem Versicherungsträger gemeldet werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte nutzen Sie das Formular Unfallanzeige und geben es ausgefüllt Ihrem Kind mit oder bringen es bei längerer Erkrankung Ihres Kindes selbst in der Schule vorbei. Die Abgabe erfolgt im Sekretariat.

…. sich die persönlichen Daten Ihres Kindes ändern …

Melden Sie Veränderungen persönlicher Daten z.B. bei Umzug, Wechsel Ihrer Telefonnummer als Ansprechpartner und für Notfälle, Namensänderungen, Änderungen im Personensorgerecht etc. bitte unverzüglich schriftlich (Vorlage) oder per E-Mail in der Schule.

Wir sind darauf angewiesen, stets aktuelle Daten zur Verfügung zu haben, z. B. wenn Ihr Kind in der Schule erkrankt. Durch einen Umzug kann sich darüber hinaus die Notwendigkeit ergeben, neue Fahrscheine zu beantragen.