Schülerbeförderung

An- und Abreise direkt vor der Schule zu allen 25 Orten unseres Einzugsgebietes

Das Perthes-Gymnasium ist regelmäßig mit allen 25 Orten, aus denen Kinder die Schule besuchen, per Busverkehr verbunden. Die Anreise erfolgt zum Beginn des ersten Blocks zwischen 07.30 und 07.55 Uhr. Für die Heimfahrt gibt es Angebote nach dem dritten bzw. dem vierten Block. Der Halt der Busse erfolgt an einer Haltestelle direkt vor dem Schulgebäude.

An dieser Stelle eine wichtige Bitte im Interesse der Verkehrssicherheit Ihrer Kinder. Bitte versuchen Sie, die Kinder zeitig an die Anreise/Abreise mit dem Bus zu gewöhnen. Vom täglichen persönlichen „Mit-dem-Auto-zur-Schule-fahren“ bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen wird die Sicherheit der Schüler*innen beeinträchtigt, die durch eine Vielzahl parkender Autos zum Bus laufen. Außerdem wird der Busverkehr behindert.

Anspruch auf Beförderung und Anmeldung

Ihr Kind hat von Klasse 5 bis 10 einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, welche den angestrebten Schulabschluss vermittelt.

Wechselt Ihr Kind an unsere Schule, muss ein Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten gestellt werden. Die Schülermonatskarten erhält Ihr Kind dann über uns. Mit diesem Fahrschein kann Ihr Kind mit dem Bus, der Thüringer Waldbahn oder dem Zug fahren.

Ab der Klasse 11 hat Ihr Kind einen Anspruch auf Schülerbeförderung nur, wenn das monatliche Entgelt den Betrag von 45,00 € übersteigt (lt. Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Gotha). Erhalten Sie bzw. Ihr volljähriges Kind selbst Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII, so wird der Selbstkostenanteil erlassen.
(Antrag; Entsprechende Nachweise sind mit einzureichen.)

Abrechnung entstandener Kosten

Sollten Sie einen anteiligen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten haben, besteht die Möglichkeit, Ihren Erstattungsanspruch über einen Schüler-Abo-Vertrag bei der Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha unmittelbar geltend zu machen. Dabei regelt die NVG die Ihnen zustehende Erstattung mit dem Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur und zieht von Ihrem Konto den durch Sie zu tragenden Differenzbetrag ein. Ein Sammeln und Aufkleben von Fahrscheinen entfällt, außerdem müssen Sie nicht in finanzielle Vorleistung gehen.

Weiterhin können Sie Ihren anteiligen Erstattungsanspruch über das Abrechnungsverfahren unmittelbar geltend zu machen.

Für die Fahrkartenabrechnungen nutzen Sie bitte das Formular, welches Sie auf der Homepage des Landkreises Gotha (www.landkreis-gotha.de) finden.